Allgemeine Vertragsbedingungen der „Ferienwohnung 202 Casa Jenatsch“ in 7260 Davos Dorf
1. Einleitung
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen als MIETER und dem Vermieter der Ferienwohnung 202 Casa Jenatsch in 7260 Davos Dorf (nachfolgend VERMIETER genannt). Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sorgfältig zu studieren.
2. Reservation und Vertragsabschluss
Der MIETER bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er gemäss dem Recht seines Wohnsitzlandes handlungsfähig (aber
mindestens
18-jährig) ist und rechtsgültig Verträge abschliessen kann.
Der MIETER schliesst mit seiner schriftlichen Reservation einen Vertrag mit dem VERMIETER ab. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie die vorliegenden Vertragsbedingungen für den MIETER und den VERMIETER wirksam.
Der MIETER erhält vom VERMIETER umgehend eine schriftliche Reservationsbestätigung sowie einen entsprechenden Mietvertrag. Erfolgt innerhalb 14 Tagen seit Eingang der Reservationsbestätigung keine Anzahlung, so kann der VERMIETER über die reservierte Ferienwohnung frei verfügen.
Sonderwünsche Ihrerseits nimmt der VERMIETER nur als unverbindlichen Wunsch entgegen. Auf dessen Erfüllung besteht kein Rechtsanspruch, es sei denn, der VERMIETER habe diesen schriftlich bestätigt.
Der Vertrag zwischen dem MIETER und dem VERMIETER ist abgeschlossen, wenn der vom MIETER unterzeichnete Vertrag beim VERMIETER eingetroffen ist. Trifft der unterzeichnete Vertrag nicht bis zum vereinbarten Termin beim VERMIETER ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
Bei nicht fristgerechter Begleichung der Mietsumme gemäss den Bestimmungen unter Ziffer 5.3. kann der VERMIETER die Leistungen verweigern.
3. Mietzweck
Das Mietobjekt darf ausschliesslich für das Verbringen privater Ferien genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen.
Der MIETER nimmt zur Kenntnis, dass das Objekt nur mit der im Vertrag namentlich genannten Personen bewohnt werden darf. Untermiete, Abtretung der Miete oder Überlassen des Mietobjektes an andere als die im Vertrag namentlich genannten Personen sind ausgeschlossen.
4. Belegung
Die Ferienwohnung 202 Casa Jenatsch darf nur mit den im Mietvertrag namentlich genannten Personen (maximal 2 Personen, Kinder und Kleinkinder inbegriffen) belegt werden. Der Schlüsselhalter ist berechtigt, von den Personen einen Personalausweis zur Überprüfung deren Identität zu verlangen. Zusätzliche oder falsche Personen können vom Schlüsselhalter abgewiesen werden (der Mietzins bleibt im vollen Umfang geschuldet).
5. Preise
5.1. Mietpreise
Die publizierten Preise sind als Wochenpreise für die Ferienwohnung in der entsprechenden Preisperiode zu verstehen. Im Wochenpreis sind die Übergabe-/Bearbeitungsgebühr von CHF 60.-, die Kosten für die Endreinigung von CHF 90.- sowie die Benützung der Bett-/Frottierwäsche- und Küchentücher von CHF 50.- enthalten.
Nicht im Mietpreis enthalten und an Ort und Stelle zu bezahlen sind die Kurtaxen bzw. Kosten für die Gästekarten sowie vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen (z.B. zusätzliche Reinigung, Bettwäsche, Garagenabstellplatz usw.).
Die Mindestmietdauer beträgt 3 Nächte. Der An- und Abreisetag bei 7 Nächten ist i.d.R. jeweils der Samstag.
5.2. Zahlungen
Die Mietsumme für die gebuchte Ferienwohnung ist vor Antritt der Reise zu bezahlen und zwar wie folgt:
Bank-, Post-, Check- und Währungsspesen gehen zu Lasten des MIETERS.
5.3. Annullationskosten
Bei einem Rücktritt durch Sie verrechnen wir dem MIETER folgende Annullationsgebühren:
Massgebend ist das Eintreffen Ihrer Mitteilung beim VERMIETER. Wird die Ferienwohnung nicht oder verspätet übernommen, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet.
Ersatzmieter: Der MIETER hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den VERMIETER zumutbar und solvent sein. Der VERMIETER muss dem Ersatzmieter ausdrücklich zustimmen. Der Ersatzmieter tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. MIETER und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.
6. An- und Abreise; Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes
Die Anreise muss in der Regel zwischen 16 Uhr und 19 Uhr, die Abreise vor 10 Uhr erfolgen. Sollten Sie später als 19 Uhr anreisen, ist der Schlüsselhalter rechtzeitig darüber zu informieren (die Adresse des Schlüsselhalters erhalten Sie mit der Reservationsbestätigung). Können Sie die Ferienwohnung nicht wie vereinbart übernehmen (z.B. infolge erhöhtem Verkehrsaufkommen, geschlossenen Strassen, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen), bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn Sie die Ferienwohnung vorzeitig verlassen. Wenn Sie den Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie dies frühzeitig mit dem VERMIETER ab.
Bei Anreise aus dem Ausland orientiert sich der Mieter von sich aus rechtzeitig über die Einreisebestimmungen für die Schweiz.
7. Sorgfaltspflichten des MIETERS
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen.
Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
Rauchen ist sowohl in der Ferienwohnung als auch auf dem Balkon nicht erlaubt.
Internetzugang: In Gemeinschaftsgästeraum steht dem MIETER eine kostenlose Internetverbindung zur Verfügung. Der MIETER darf die Dienstleistungen ausschliesslich im Rahmen der geltenden internationalen und Schweizer Gesetze und Vorschriften benutzen. Insbesondere sind verboten: Angriffe auf andere Computer, Konsum und Verbreitung illegaler Inhalte (Gewalt, Pornographie) sowie Anstiftung zu Gewalt, Diskriminierung und Rassismus. Der Vertragsunterzeichner haftet auch für den Mitbenutzer und für allfällige Gäste.
8. Haftung des Mieters
Verursacht der MIETER oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser unverzüglich dem Schlüsselhalter zu melden. Der MIETER haftet für allfällige von ihm oder den Mitbenützern (inklusive Gäste) verursachten Schäden, es sei denn, der MIETER kann Nichtverschulden beweisen.
Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, so haftet der MIETER auch für diese, sofern der VERMIETER nachweisen kann, dass der MIETER (resp. seine Mitbenützer oder seine Gäste) die Schäden verursacht hat.
9. Haftung des Vermieters
Der VERMIETER steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des MIETERS (einschliesslich Gäste), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt usw.) oder Ereignisse, welche der VERMIETER, Schlüsselhalter oder andere vom VERMIETER beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Sind die Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls entstanden, haftet der VERMIETER nicht. Beschreibungen von Infrastruktur- und touristische Einrichtungen wie Schwimmbäder, Tennisplätze, öffentlicher Verkehr, Bergbahnen, Pisten, Ladenöffnungszeiten usw. dienen der reinen Information und verpflichten den VERMIETER unter keinem Rechtstitel.
10. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar und den Wohnungsschlüsseln zurückzugeben. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks sowie das Entsorgen der Abfälle sowie die Leerung des Kühlschrankes ist Sache des MIETERS (und nicht in der Endreinigung inbegriffen). Wird das Mietobjekt in nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben, kann der VERMIETER die zusätzliche Reinigung auf Kosten des MIETERS veranlassen. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der MIETER ersatzpflichtig.
11. Beanstandungen, Schadenersatzforderungen
Das Mietobjekt wird dem MIETER in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der MIETER dies unverzüglich beim Schlüsselhalter zu rügen. Andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.
Allfällige Schadenersatzforderungen sind innert zwei Wochen nach vertraglichem Mietende dem VERMIETER schriftlich anzumelden und die notwendigen Beweismittel (Fotos, Bestätigung des Schlüsselhalters etc.) vorzulegen.
Sofern der MIETER obgenannte Regeln nicht einhält, verwirken alle Rechte auf Schadenersatz.
12. Auflösung des Vertrages durch den VERMIETER
Der VERMIETER ist berechtigt, den Vertrag vor oder während der Mietdauer aufzuheben, wenn nicht vorhersehbare oder abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits erfolgte Zahlungen werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, zurückbezahlt.
13. Versicherungen
Der VERMIETER empfiehlt dem MIETER, vor Reiseantritt eine Reiseversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, sofern der MIETER entsprechende Versicherungen nicht bereits in genügendem Deckungsumfang abgeschlossen hat.
14. Datenschutz
Der VERMIETER untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. Der VERMIETER geht vertraulich mit den erhaltenen Daten um und gibt die Daten nicht an Dritte heraus; Ausnahme ist die notwendige Weiterleitung von Name, Vorname, Nationalität, Alter und Belegungsdaten an behördliche Amtsstellen zwecks Abrechnung von Gebühren/Taxen (z.B. Davos Destinations-Organisation).
Der VERMIETER kann den MIETER in Zukunft über seine Angebote informieren. Will der MIETER diesen Dienst nicht erhalten, kann er sich direkt an den VERMIETER wenden. Auf den jeweiligen Informationen ist ein entsprechender Hinweis zur Kündigung dieses Dienstes enthalten.
Bei Fragen zum Datenschutz wendet sich der MIETER direkt an den VERMIETER.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
Das Verhältnis zwischen dem MIETER und dem VERMIETER untersteht Schweizerischem Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Davos. Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare anderslautende Gesetzesbestimmungen.
Davos Dorf / Gültig ab 01.01.2017